Kurz gesagt
Für den Hausverkauf brauchst du vor allem einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, einen gültigen Energieausweis, Grundrisse, eine Wohnflächenberechnung und die Ausweise aller Eigentümer; bei einer Eigentumswohnung kommen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen dazu. Die Papiere liegen meist schon bei dir oder kommen vom Grundbuchamt (Amtsgericht), Katasteramt, Bauamt und von der Hausverwaltung. Den Energieausweis musst du Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen und dem Käufer nach dem Kaufvertrag unverzüglich übergeben. Wer alles vor dem ersten Inserat beisammen hat, verkauft schneller, weil Käuferbank und Notar nicht warten müssen.
- Für jedes Objekt: Grundbuchauszug, Flurkarte, Ausweise der Eigentümer, Fotos; für Gebäude zusätzlich Energieausweis, Grundrisse und Wohnflächenberechnung.
- Eigentumswohnung: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen und Versammlungsprotokolle der letzten drei Jahre.
- Grundbuchauszug beim Amtsgericht: 10 € einfacher, 20 € amtlicher Ausdruck (GNotKG, KV 17000/17001).
- Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Kaufvertrag übergeben; Kennwerte gehören schon ins Inserat (§§ 80, 87 GModG, früher GEG).
- Bei geerbten Immobilien weist der Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift die Eigentümer nach (§ 35 GBO).
- Kaufvertrag und Belege zu Anschaffung und Umbauten mindestens zehn Jahre aufbewahren, wegen der Spekulationsfrist (§ 23 EStG).
Inhalt
- Welche Unterlagen braucht man für den Hausverkauf?
- Was kommt je nach Objektart dazu?
- Wo bekommt man welche Unterlage und was kostet sie?
- Wann muss der Energieausweis beim Verkauf vorliegen?
- Welche Unterlagen braucht der Notar?
- Welche Unterlagen verlangt die Bank des Käufers?
- Welche Unterlagen braucht man beim Verkauf einer geerbten Immobilie?
- In welcher Reihenfolge sammelst du die Unterlagen?
- Wie lange solltest du die Unterlagen nach dem Verkauf aufbewahren?
Welche Unterlagen braucht man für den Hausverkauf?
| Unterlage | Wofür | Woher | Haus / Wohnung / Grundstück |
|---|---|---|---|
Was kommt je nach Objektart dazu?
Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus
Baugenehmigung und genehmigte Bauzeichnungen, auch für Anbauten, Wintergarten, Garage oder ausgebautes Dachgeschoss Baubeschreibung und, falls vorhanden, Berechnung des umbauten Raums Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (außer in Bayern, dort werden solche Pflichten über Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert) Nachweise über Modernisierungen: Rechnungen für Dach, Fenster, Heizung, Dämmung, Elektrik Schornsteinfegerprotokoll, Feuerstättenbescheid und Wartungsnachweise der Heizung Versicherungsschein der Wohngebäudeversicherung
Eigentumswohnung
Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und allen Nachträgen Aktueller Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen der letzten drei Jahre Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre und die Beschlusssammlung Stand der Erhaltungsrücklage und beschlossene Sonderumlagen Verwaltervertrag und Nachweis der Verwalterbestellung (falls eine Verwalterzustimmung nötig ist) Energieausweis des Gebäudes (er gilt für das ganze Haus, nicht nur für die Wohnung)
Grundstück
Grundbuchauszug und Flurkarte mit Flurstücksgrenzen Auskunft zum Bebauungsplan oder Hinweis, dass nach § 34 BauGB (Innenbereich) gebaut wird; einen Bauvorbescheid, falls vorhanden Auszug aus dem Baulastenverzeichnis Erschließungs- und Anliegerbeitragsbescheide bzw. Bestätigung der Gemeinde, dass nichts offen ist Unterlagen zu Altlasten oder Bodengutachten, falls vorhanden
Vermietete Immobilie
Alle Mietverträge mit Nachträgen und Mieterhöhungen Mieterliste mit Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung und Kaution je Einheit Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre Nachweise über Mietkautionen Hinweise auf laufende Streitigkeiten, Mietminderungen oder Rückstände
Wo bekommt man welche Unterlage und was kostet sie?
| Stelle | Unterlagen | Gebühr / Hinweis |
|---|---|---|
Wann muss der Energieausweis beim Verkauf vorliegen?
Schritt 1: Im Inserat
Liegt ein Energieausweis vor, gehören Art des Ausweises, Endenergiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse in jede kommerzielle Anzeige (§ 87 Abs. 1). Schritt 2: Bei der Besichtigung
Spätestens jetzt muss der Ausweis oder eine Kopie vorgelegt werden; ein gut sichtbarer Aushang genügt. Ohne Besichtigung ist er unverzüglich vorzulegen, spätestens wenn der Interessent danach fragt (§ 80 Abs. 4). Schritt 3: Nach dem Kaufvertrag
Der Ausweis oder eine Kopie geht unverzüglich an den Käufer. Halte die Übergabe schriftlich fest, etwa im Übergabeprotokoll.
Welche Unterlagen braucht der Notar?
Personalien aller Verkäufer und Käufer mit gültigem Ausweis (Identifizierung im Termin) Steuer-Identifikationsnummern von Verkäufer und Käufer, weil der Notar das Geschäft dem Finanzamt anzeigen muss (§ 20 GrEStG) Grundbuchstelle (Amtsgericht, Gemarkung, Blatt) oder einen aktuellen Auszug Kaufpreis und mitverkauftes Inventar (z. B. Einbauküche) mit Wert Angaben zu bestehenden Grundschulden und Kontakt der Bank für die Löschung Bei Wohnungen: Teilungserklärung, ggf. Verwalterzustimmung mit Nachweis der Verwalterbestellung Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Kautionen Bei Erbschaft: Erbschein oder Testament mit Eröffnungsniederschrift Gewünschte Termine für Kaufpreisfälligkeit, Besitzübergang und Räumung
Welche Unterlagen verlangt die Bank des Käufers?
Exposé mit Fotos, Grundrissen und Objektbeschreibung Grundbuchauszug und Flurkarte Wohnflächenberechnung, bei Häusern oft zusätzlich Baubeschreibung und umbauter Raum Energieausweis Bei Wohnungen: Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, letzte Hausgeldabrechnung und Protokolle Bei vermieteten Objekten: Mietverträge bzw. Mieterliste Liste der Modernisierungen mit Jahr Entwurf des Kaufvertrags (sobald vorhanden)
Welche Unterlagen braucht man beim Verkauf einer geerbten Immobilie?
Sterbeurkunde Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis, alternativ notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift Ausweise und Steuer-Identifikationsnummern aller Erben Vollmachten, falls einzelne Erben nicht selbst zum Notar kommen Bei Testamentsvollstreckung: Testamentsvollstreckerzeugnis Alle Objektunterlagen aus der Grundliste, meist aus dem Nachlass zusammengesucht
In welcher Reihenfolge sammelst du die Unterlagen?
Schritt 1: Bestand sichten
Hausunterlagen durchgehen: alter Kaufvertrag, Bauzeichnungen, Rechnungen, Versicherung, Grundsteuer. Abhaken, was da ist. Schritt 2: Lange Wege zuerst
Bauakte, Baulastenauskunft und Unterlagen der Hausverwaltung anfordern, denn hier sind Wochen möglich. Bei Erbschaft parallel den Erbschein beantragen. Schritt 3: Energieausweis beauftragen
Ohne ihn fehlen die Pflichtangaben im Inserat. Gültigkeit eines vorhandenen Ausweises prüfen. Schritt 4: Grundbuch und Flurkarte holen
Kurz vor der Vermarktung, damit der Auszug aktuell ist. Schritt 5: Fotos und Wohnfläche
Fotos aller Räume und außen; fehlt eine Wohnflächenberechnung, ein Aufmaß nach Wohnflächenverordnung beauftragen. Schritt 6: Pakete schnüren
Ein Paket für Interessenten (Exposé, Energieausweis, Grundrisse), eines für Bank und Notar. Private Unterlagen bleiben draußen.
Wie lange solltest du die Unterlagen nach dem Verkauf aufbewahren?
Kaufvertrag, Belege über Kaufpreis, Anschaffungs- und Umbaukosten: mindestens zehn Jahre ab Anschaffung, weil die Frist für private Veräußerungsgeschäfte zehn Jahre beträgt (§ 23 EStG). Bei einem späteren Verkauf sind sie die Grundlage für die Berechnung eines Gewinns. Handwerkerrechnungen für Arbeiten am Grundstück müssen Privatleute zwei Jahre aufbewahren (§ 14b UStG); für Steuer und Gewährleistung lohnt sich deutlich länger. Übergabeprotokoll und Nachweis über die Übergabe des Energieausweises: bis alle Fristen aus dem Kaufvertrag abgelaufen sind. Für Makler: Aufzeichnungen zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz fünf Jahre, höchstens zehn Jahre (§ 8 Abs. 4 GwG).
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen, Stand 14.10.2026, und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an einen Rechtsanwalt oder deine Kammer.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen braucht man für den Hausverkauf?
Welche Unterlagen braucht der Notar beim Hausverkauf?
Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich mein Haus privat verkaufe?
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Muss ich den Energieausweis schon im Inserat angeben?
Welche Unterlagen braucht man für den Verkauf einer Eigentumswohnung?
Was brauche ich, um eine geerbte Immobilie zu verkaufen?
Wie lange muss ich Unterlagen nach dem Hausverkauf aufbewahren?
Quellen
- GModG (früher GEG) § 79: Gültigkeit des Energieausweises
- GModG (früher GEG) § 80: Vorlage und Übergabe des Energieausweises
- GModG (früher GEG) § 87: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- GModG (früher GEG) § 108: Bußgeldvorschriften
- Grundbuchordnung § 12: Einsicht in das Grundbuch
- Grundbuchordnung § 35: Nachweis der Erbfolge
- GNotKG Kostenverzeichnis (Nr. 17000 ff.: Grundbuchausdrucke)
- Grunderwerbsteuergesetz § 20: Inhalt der Anzeige
- BGB § 566: Kauf bricht nicht Miete
- BGB § 577: Vorkaufsrecht des Mieters
- WEG § 12: Veräußerungsbeschränkung
- EStG § 23: Private Veräußerungsgeschäfte
- UStG § 14b: Aufbewahrung von Rechnungen
- GwG § 8: Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
- Verbraucherzentrale: Für wen ein Energieausweis zur Immobilie Pflicht ist