Ratgeber · Checkliste

Unterlagen für den Hausverkauf: die vollständige Checkliste

Welche Dokumente du für Haus, Eigentumswohnung, Grundstück und vermietete Objekte brauchst, wo du sie bekommst und wer sie wann sehen will.

MaklerEngine-RedaktionAktualisiert am 13 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

Für den Hausverkauf brauchst du vor allem einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, einen gültigen Energieausweis, Grundrisse, eine Wohnflächenberechnung und die Ausweise aller Eigentümer; bei einer Eigentumswohnung kommen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen dazu. Die Papiere liegen meist schon bei dir oder kommen vom Grundbuchamt (Amtsgericht), Katasteramt, Bauamt und von der Hausverwaltung. Den Energieausweis musst du Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen und dem Käufer nach dem Kaufvertrag unverzüglich übergeben. Wer alles vor dem ersten Inserat beisammen hat, verkauft schneller, weil Käuferbank und Notar nicht warten müssen.

  • Für jedes Objekt: Grundbuchauszug, Flurkarte, Ausweise der Eigentümer, Fotos; für Gebäude zusätzlich Energieausweis, Grundrisse und Wohnflächenberechnung.
  • Eigentumswohnung: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen und Versammlungsprotokolle der letzten drei Jahre.
  • Grundbuchauszug beim Amtsgericht: 10 € einfacher, 20 € amtlicher Ausdruck (GNotKG, KV 17000/17001).
  • Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Kaufvertrag übergeben; Kennwerte gehören schon ins Inserat (§§ 80, 87 GModG, früher GEG).
  • Bei geerbten Immobilien weist der Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift die Eigentümer nach (§ 35 GBO).
  • Kaufvertrag und Belege zu Anschaffung und Umbauten mindestens zehn Jahre aufbewahren, wegen der Spekulationsfrist (§ 23 EStG).
Inhalt
  1. Welche Unterlagen braucht man für den Hausverkauf?
  2. Was kommt je nach Objektart dazu?
  3. Wo bekommt man welche Unterlage und was kostet sie?
  4. Wann muss der Energieausweis beim Verkauf vorliegen?
  5. Welche Unterlagen braucht der Notar?
  6. Welche Unterlagen verlangt die Bank des Käufers?
  7. Welche Unterlagen braucht man beim Verkauf einer geerbten Immobilie?
  8. In welcher Reihenfolge sammelst du die Unterlagen?
  9. Wie lange solltest du die Unterlagen nach dem Verkauf aufbewahren?

Welche Unterlagen braucht man für den Hausverkauf?

Die Unterlagen für den Hausverkauf haben drei Aufgaben: Sie beweisen, wem die Immobilie gehört und welche Lasten auf ihr liegen, sie beschreiben das Objekt so genau, dass Käufer und Bank den Preis prüfen können, und sie erfüllen gesetzliche Pflichten wie die zum Energieausweis. Fehlt ein Dokument, wartet meist jemand: der Kaufinteressent auf seine Finanzierungszusage, der Notar auf den Entwurf, die Bank auf die Beleihungsprüfung.

Die folgende Checkliste ist die Grundliste, mit der auch die Unterlagen-Checkliste in MaklerEngine arbeitet. Pflicht heißt hier: Ohne diese Unterlage verlangen Notar oder Käuferbank in aller Regel nach. Optional heißt: nicht immer nötig, schafft aber Vertrauen und beantwortet Fragen, bevor sie gestellt werden.

Checkliste: Unterlagen für den Verkauf nach Objektart
UnterlageWofürWoherHaus / Wohnung / Grundstück
Aktueller Grundbuchauszug (Pflicht)Eigentum, Belastungen, Rechte DritterGrundbuchamt beim Amtsgerichtja / ja / ja
Flurkarte / Liegenschaftskarte (Pflicht)Lage, Zuschnitt und Grenzen des FlurstücksKatasteramt / Vermessungsamtja / ja / ja
Energieausweis (Pflicht)Gesetzliche Vorlage, Pflichtangaben im InseratEnergieberater, Schornsteinfeger oder andere Ausstellungsberechtigteja / ja / –
Grundrisse / Bauzeichnungen (Pflicht)Raumaufteilung für Exposé, Käufer und BankEigene Bauunterlagen, sonst Bauakte beim Bauordnungsamtja / ja / –
Wohnflächenberechnung (Pflicht)Grundlage für Preis und BeleihungBauunterlagen oder Aufmaß nach Wohnflächenverordnungja / ja / –
Ausweiskopie aller Eigentümer (Pflicht)Identifizierung durch Notar und Makler (Geldwäschegesetz)Eigentümerja / ja / ja
Fotos außen und aller Räume (Pflicht)Exposé, Inserat, BankbewertungSelbst oder Fotografja / ja / ja
Restschuld und LöschungsbewilligungAblösung eingetragener GrundschuldenFinanzierende Bank (nur bei laufendem Kredit)ja / ja / ja
Letzter GrundsteuerbescheidLaufende Kosten für den KäuferEigene Unterlagen, sonst Gemeindeja / ja / ja
Baugenehmigung / BauscheinNachweis, dass Gebäude und Anbauten genehmigt sindHausunterlagen oder Bauakte beim Bauordnungsamtja / – / –
Auszug aus dem BaulastenverzeichnisÖffentlich-rechtliche Lasten (z. B. Abstandsflächen, Zufahrt)Bauordnungsamt (nicht in Bayern)ja / – / ja
Schornsteinfegerprotokoll / FeuerstättenbescheidZustand und Pflichten der FeuerstättenBevollmächtigter Bezirksschornsteinfegerja / – / –
Wartungsnachweis HeizungZustand der HeizungHeizungsbauer oder Wartungsdienstja / – / –
Nachweis WohngebäudeversicherungÜbergang der Versicherung auf den KäuferVersichererja / – / –
Erschließungs- und AnliegernachweiseKlärung offener BeiträgeEigene Unterlagen oder Gemeindeja / – / ja
Teilungserklärung mit Aufteilungsplan (Pflicht)Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, SondernutzungsrechteHausverwaltung, alter Kaufvertrag oder Grundbuchamt– / ja / –
Aktueller Wirtschaftsplan (Pflicht)Hausgeld und geplante AusgabenHausverwaltung– / ja / –
Hausgeldabrechnungen der letzten 3 Jahre (Pflicht)Tatsächliche Kosten, RücklageHausverwaltung– / ja / –
Protokolle der Eigentümerversammlungen, letzte 3 Jahre (Pflicht)Beschlüsse, Sonderumlagen, StreitpunkteHausverwaltung– / ja / –
Verwaltervertrag / BeschlusssammlungWer verwaltet, was wurde beschlossenHausverwaltung– / ja / –

Was kommt je nach Objektart dazu?

Die Grundliste gilt für jede Immobilie. Je nach Objektart verschiebt sich der Schwerpunkt: Beim Haus geht es um Bau und Technik, bei der Wohnung um die Eigentümergemeinschaft, beim Grundstück um Baurecht und Erschließung, bei vermieteten Objekten um die Mietverhältnisse.

Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus

Neben Grundbuch, Flurkarte, Energieausweis, Grundrissen und Wohnflächenberechnung fragen Käufer beim Haus vor allem nach Genehmigungen und Zustand.

  • Baugenehmigung und genehmigte Bauzeichnungen, auch für Anbauten, Wintergarten, Garage oder ausgebautes Dachgeschoss
  • Baubeschreibung und, falls vorhanden, Berechnung des umbauten Raums
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (außer in Bayern, dort werden solche Pflichten über Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert)
  • Nachweise über Modernisierungen: Rechnungen für Dach, Fenster, Heizung, Dämmung, Elektrik
  • Schornsteinfegerprotokoll, Feuerstättenbescheid und Wartungsnachweise der Heizung
  • Versicherungsschein der Wohngebäudeversicherung

Eigentumswohnung

Bei einer Wohnung kauft der Käufer eine Gemeinschaft mit. Deshalb sind die Unterlagen der Hausverwaltung genauso wichtig wie die Wohnung selbst. Prüfe in der Teilungserklärung außerdem, ob der Verkauf die Zustimmung des Verwalters oder der anderen Eigentümer braucht: Ohne diese Zustimmung bleibt der Kaufvertrag nach § 12 Abs. 3 WEG unwirksam.

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und allen Nachträgen
  • Aktueller Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre und die Beschlusssammlung
  • Stand der Erhaltungsrücklage und beschlossene Sonderumlagen
  • Verwaltervertrag und Nachweis der Verwalterbestellung (falls eine Verwalterzustimmung nötig ist)
  • Energieausweis des Gebäudes (er gilt für das ganze Haus, nicht nur für die Wohnung)

Grundstück

Beim unbebauten Grundstück will der Käufer wissen, was er bauen darf und was noch zu zahlen ist. Energieausweis, Grundrisse und Wohnflächenberechnung entfallen.

  • Grundbuchauszug und Flurkarte mit Flurstücksgrenzen
  • Auskunft zum Bebauungsplan oder Hinweis, dass nach § 34 BauGB (Innenbereich) gebaut wird; einen Bauvorbescheid, falls vorhanden
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Erschließungs- und Anliegerbeitragsbescheide bzw. Bestätigung der Gemeinde, dass nichts offen ist
  • Unterlagen zu Altlasten oder Bodengutachten, falls vorhanden

Vermietete Immobilie

Ein Verkauf beendet das Mietverhältnis nicht: Der Käufer tritt nach § 566 BGB an Stelle des Vermieters in den Mietvertrag ein. Deshalb muss er alle Verträge kennen. Wurde eine vermietete Wohnung nach der Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt, hat der Mieter beim Verkauf an Dritte ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB).

  • Alle Mietverträge mit Nachträgen und Mieterhöhungen
  • Mieterliste mit Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung und Kaution je Einheit
  • Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre
  • Nachweise über Mietkautionen
  • Hinweise auf laufende Streitigkeiten, Mietminderungen oder Rückstände

Wo bekommt man welche Unterlage und was kostet sie?

Vieles liegt in den eigenen Hausunterlagen: alter Kaufvertrag, Bauzeichnungen, Versicherungsschein, Rechnungen. Was fehlt, kommt von wenigen Stellen. Die Gebühren der Ämter legt jedes Bundesland bzw. jede Kommune selbst fest; fest geregelt ist bundesweit nur der Grundbuchauszug.

Das Grundbuch darf nach § 12 GBO nur einsehen, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Als Eigentümer hast du es immer. Ein Makler braucht eine Vollmacht des Eigentümers, um Auszüge und Akten für ihn anzufordern.

Stellen, Unterlagen und Gebühren
StelleUnterlagenGebühr / Hinweis
Grundbuchamt (beim Amtsgericht)Grundbuchauszug, Teilungserklärung aus den GrundaktenAusdruck 10 €, amtlicher Ausdruck 20 €; als Datei 5 € bzw. 10 € (GNotKG, KV 17000–17003)
Katasteramt / VermessungsamtFlurkarte (Liegenschaftskarte), FlurstücksnachweisLandesrecht; meist geringe Gebühr, in vielen Ländern online abrufbar
Bauordnungsamt (Bauamt)Bauakte, Baugenehmigung, Bauzeichnungen, BaulastenauskunftGebühr je Kommune; Akteneinsicht oft nur mit Termin
Gemeinde / StadtverwaltungGrundsteuerbescheid, Erschließungs- und Anliegerbeiträge, BebauungsplanBebauungspläne meist kostenlos online
HausverwaltungTeilungserklärung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen, Protokolle, BeschlusssammlungJe nach Verwaltervertrag teils gegen Gebühr
Energieberater, Schornsteinfeger, ArchitektenEnergieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)Freie Preise; der Bedarfsausweis ist wegen der Berechnung aufwendiger
BezirksschornsteinfegerFeuerstättenbescheid, MessprotokolleLiegen meist beim Eigentümer
Finanzierende BankRestschuldbestätigung, LöschungsbewilligungFür die Löschung der Grundschuld beim Notar

Wann muss der Energieausweis beim Verkauf vorliegen?

Der Energieausweis ist die einzige Unterlage mit festen gesetzlichen Fristen. Seit Ende Juli 2026 heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); die Regeln zum Energieausweis stehen weiter in den §§ 79 ff. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre (§ 79 Abs. 3).

Pflichtig sind beim Verkauf der Verkäufer und, wenn einer beauftragt ist, der Makler (§ 80 Abs. 4). Ausgenommen sind unter anderem Baudenkmäler und kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche. Ob ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis genügt, hängt von Baujahr, Wohnungszahl und Sanierungsstand ab; für Ausweise ab dem 1. Januar 2027 hat der Gesetzgeber neue Regeln beschlossen. Lass dich hier vom Aussteller beraten.

  1. Schritt 1: Im Inserat

    Liegt ein Energieausweis vor, gehören Art des Ausweises, Endenergiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse in jede kommerzielle Anzeige (§ 87 Abs. 1).

  2. Schritt 2: Bei der Besichtigung

    Spätestens jetzt muss der Ausweis oder eine Kopie vorgelegt werden; ein gut sichtbarer Aushang genügt. Ohne Besichtigung ist er unverzüglich vorzulegen, spätestens wenn der Interessent danach fragt (§ 80 Abs. 4).

  3. Schritt 3: Nach dem Kaufvertrag

    Der Ausweis oder eine Kopie geht unverzüglich an den Käufer. Halte die Übergabe schriftlich fest, etwa im Übergabeprotokoll.

Welche Unterlagen braucht der Notar?

Der Notar entwirft den Kaufvertrag und braucht dafür weniger, als viele denken. Den Grundbuchauszug ruft er in der Regel selbst ab. Wichtig sind die Angaben der Beteiligten und alles, was im Vertrag geregelt werden muss.

  • Personalien aller Verkäufer und Käufer mit gültigem Ausweis (Identifizierung im Termin)
  • Steuer-Identifikationsnummern von Verkäufer und Käufer, weil der Notar das Geschäft dem Finanzamt anzeigen muss (§ 20 GrEStG)
  • Grundbuchstelle (Amtsgericht, Gemarkung, Blatt) oder einen aktuellen Auszug
  • Kaufpreis und mitverkauftes Inventar (z. B. Einbauküche) mit Wert
  • Angaben zu bestehenden Grundschulden und Kontakt der Bank für die Löschung
  • Bei Wohnungen: Teilungserklärung, ggf. Verwalterzustimmung mit Nachweis der Verwalterbestellung
  • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Kautionen
  • Bei Erbschaft: Erbschein oder Testament mit Eröffnungsniederschrift
  • Gewünschte Termine für Kaufpreisfälligkeit, Besitzübergang und Räumung

Welche Unterlagen verlangt die Bank des Käufers?

Die meisten Käufer finanzieren. Ihre Bank bewertet das Objekt selbst und gibt das Darlehen erst frei, wenn sie die Unterlagen geprüft hat. Je vollständiger das Paket ist, das du dem Käufer gibst, desto schneller kommt die Finanzierungszusage und desto eher steht der Notartermin.

Welche Unterlagen genau verlangt werden, legt jede Bank selbst fest. Häufig angefragt werden:

  • Exposé mit Fotos, Grundrissen und Objektbeschreibung
  • Grundbuchauszug und Flurkarte
  • Wohnflächenberechnung, bei Häusern oft zusätzlich Baubeschreibung und umbauter Raum
  • Energieausweis
  • Bei Wohnungen: Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, letzte Hausgeldabrechnung und Protokolle
  • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge bzw. Mieterliste
  • Liste der Modernisierungen mit Jahr
  • Entwurf des Kaufvertrags (sobald vorhanden)

Welche Unterlagen braucht man beim Verkauf einer geerbten Immobilie?

Bei einer geerbten Immobilie steht im Grundbuch oft noch der Verstorbene. Bevor verkauft werden kann, müssen die Erben nachweisen, dass sie Eigentümer sind. Das geht nach § 35 GBO grundsätzlich mit einem Erbschein oder einem Europäischen Nachlasszeugnis. Beruht die Erbfolge auf einem notariellen Testament oder Erbvertrag, genügen dieses zusammen mit der Niederschrift über die Eröffnung durch das Nachlassgericht.

Gehört die Immobilie einer Erbengemeinschaft, müssen alle Erben den Kaufvertrag unterschreiben oder sich wirksam vertreten lassen. Kläre das früh, sonst scheitert der Notartermin an einer fehlenden Unterschrift.

  • Sterbeurkunde
  • Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis, alternativ notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift
  • Ausweise und Steuer-Identifikationsnummern aller Erben
  • Vollmachten, falls einzelne Erben nicht selbst zum Notar kommen
  • Bei Testamentsvollstreckung: Testamentsvollstreckerzeugnis
  • Alle Objektunterlagen aus der Grundliste, meist aus dem Nachlass zusammengesucht

In welcher Reihenfolge sammelst du die Unterlagen?

Die Wartezeiten der Ämter sind der größte Zeitfresser. Wer mit den Unterlagen beginnt, die am längsten dauern, ist vor der ersten Besichtigung fertig.

  1. Schritt 1: Bestand sichten

    Hausunterlagen durchgehen: alter Kaufvertrag, Bauzeichnungen, Rechnungen, Versicherung, Grundsteuer. Abhaken, was da ist.

  2. Schritt 2: Lange Wege zuerst

    Bauakte, Baulastenauskunft und Unterlagen der Hausverwaltung anfordern, denn hier sind Wochen möglich. Bei Erbschaft parallel den Erbschein beantragen.

  3. Schritt 3: Energieausweis beauftragen

    Ohne ihn fehlen die Pflichtangaben im Inserat. Gültigkeit eines vorhandenen Ausweises prüfen.

  4. Schritt 4: Grundbuch und Flurkarte holen

    Kurz vor der Vermarktung, damit der Auszug aktuell ist.

  5. Schritt 5: Fotos und Wohnfläche

    Fotos aller Räume und außen; fehlt eine Wohnflächenberechnung, ein Aufmaß nach Wohnflächenverordnung beauftragen.

  6. Schritt 6: Pakete schnüren

    Ein Paket für Interessenten (Exposé, Energieausweis, Grundrisse), eines für Bank und Notar. Private Unterlagen bleiben draußen.

Wie lange solltest du die Unterlagen nach dem Verkauf aufbewahren?

Nach dem Verkauf gehen die Originale, die zum Objekt gehören (Bauakte, Energieausweis, Wartungsnachweise, Schlüssel), an den Käufer. Kopien und die Unterlagen zum Geschäft selbst behältst du.

  • Kaufvertrag, Belege über Kaufpreis, Anschaffungs- und Umbaukosten: mindestens zehn Jahre ab Anschaffung, weil die Frist für private Veräußerungsgeschäfte zehn Jahre beträgt (§ 23 EStG). Bei einem späteren Verkauf sind sie die Grundlage für die Berechnung eines Gewinns.
  • Handwerkerrechnungen für Arbeiten am Grundstück müssen Privatleute zwei Jahre aufbewahren (§ 14b UStG); für Steuer und Gewährleistung lohnt sich deutlich länger.
  • Übergabeprotokoll und Nachweis über die Übergabe des Energieausweises: bis alle Fristen aus dem Kaufvertrag abgelaufen sind.
  • Für Makler: Aufzeichnungen zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz fünf Jahre, höchstens zehn Jahre (§ 8 Abs. 4 GwG).

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen, Stand 14.10.2026, und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an einen Rechtsanwalt oder deine Kammer.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen braucht man für den Hausverkauf?

Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Ausweise aller Eigentümer und Fotos bilden die Grundliste. Beim Haus kommen Baugenehmigung, Baulastenauskunft und Nachweise zu Heizung und Modernisierungen dazu, bei einer Wohnung Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen und Versammlungsprotokolle der letzten drei Jahre.

Welche Unterlagen braucht der Notar beim Hausverkauf?

Der Notar braucht die Personalien und Steuer-Identifikationsnummern aller Beteiligten, die Grundbuchdaten, den Kaufpreis, Angaben zu bestehenden Grundschulden und bei Wohnungen die Teilungserklärung. Den Grundbuchauszug ruft er meist selbst ab. Bei Erbschaft kommen Erbschein oder Testament mit Eröffnungsniederschrift dazu.

Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich mein Haus privat verkaufe?

Dieselben wie mit Makler: Die Pflichten zum Energieausweis gelten für den Verkäufer genauso, und Notar und Käuferbank verlangen die gleichen Dokumente. Ohne Makler musst du Grundbuchauszug, Bauakte, Baulastenauskunft und Unterlagen der Hausverwaltung selbst anfordern und die Pakete für Interessenten und Bank selbst zusammenstellen.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Beim Grundbuchamt kostet ein einfacher Ausdruck 10 Euro, ein amtlicher (beglaubigter) Ausdruck 20 Euro. Als elektronische Datei sind es 5 bzw. 10 Euro. Die Gebühren regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz bundeseinheitlich.

Muss ich den Energieausweis schon im Inserat angeben?

Ja, wenn ein Energieausweis vorliegt. Dann gehören Art des Ausweises, Endenergiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse in jede kommerzielle Immobilienanzeige (§ 87 GModG, früher GEG). Fehlen die Angaben, droht ein Bußgeld.

Welche Unterlagen braucht man für den Verkauf einer Eigentumswohnung?

Zusätzlich zur Grundliste die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, den aktuellen Wirtschaftsplan, die Hausgeldabrechnungen und die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre. Steht in der Teilungserklärung, dass der Verwalter zustimmen muss, braucht der Notar auch diese Zustimmung und den Nachweis der Verwalterbestellung.

Was brauche ich, um eine geerbte Immobilie zu verkaufen?

Die Erben müssen ihr Eigentum nachweisen, in der Regel mit einem Erbschein oder einem notariellen Testament samt Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO). Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben den Kaufvertrag unterschreiben oder sich vertreten lassen. Dazu kommen die üblichen Objektunterlagen.

Wie lange muss ich Unterlagen nach dem Hausverkauf aufbewahren?

Kaufvertrag und Belege über Anschaffungs- und Umbaukosten solltest du mindestens zehn Jahre aufbewahren, weil das die Frist für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG ist. Handwerkerrechnungen für das Grundstück müssen Privatleute mindestens zwei Jahre aufheben.

Quellen

  1. GModG (früher GEG) § 79: Gültigkeit des Energieausweises
  2. GModG (früher GEG) § 80: Vorlage und Übergabe des Energieausweises
  3. GModG (früher GEG) § 87: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
  4. GModG (früher GEG) § 108: Bußgeldvorschriften
  5. Grundbuchordnung § 12: Einsicht in das Grundbuch
  6. Grundbuchordnung § 35: Nachweis der Erbfolge
  7. GNotKG Kostenverzeichnis (Nr. 17000 ff.: Grundbuchausdrucke)
  8. Grunderwerbsteuergesetz § 20: Inhalt der Anzeige
  9. BGB § 566: Kauf bricht nicht Miete
  10. BGB § 577: Vorkaufsrecht des Mieters
  11. WEG § 12: Veräußerungsbeschränkung
  12. EStG § 23: Private Veräußerungsgeschäfte
  13. UStG § 14b: Aufbewahrung von Rechnungen
  14. GwG § 8: Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
  15. Verbraucherzentrale: Für wen ein Energieausweis zur Immobilie Pflicht ist

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