Kurz gesagt
Schließt ein Makler einen Maklervertrag mit einem Verbraucher per E-Mail, Telefon oder Internet oder außerhalb seiner Geschäftsräume, hat der Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB). Die Frist beginnt erst, wenn der Makler ordnungsgemäß belehrt und das Muster-Widerrufsformular übermittelt hat; fehlt das, kann der Kunde bis zu zwölf Monate und 14 Tage widerrufen (§ 356 Abs. 3 und 4 BGB). Ein wirksamer Widerruf beseitigt den Maklervertrag – und damit nach der Rechtsprechung des BGH auch die Provision, ohne Anspruch auf Wertersatz, wenn die Belehrung gefehlt hat.
- Widerrufsrecht besteht bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen – also oft beim Käufer per E-Mail und beim Eigentümer am Küchentisch.
- Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, beginnt aber nicht vor einer ordnungsgemäßen Belehrung (§ 355 Abs. 2, § 356 Abs. 3 BGB).
- Ohne Belehrung erlischt das Widerrufsrecht erst zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356 Abs. 4 BGB).
- Wer das amtliche Muster nach Anlage 1 EGBGB zutreffend ausgefüllt in Textform übermittelt, erfüllt die Belehrungspflicht; das Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) gehört dazu.
- Die Einwilligung in den vorzeitigen Leistungsbeginn ist Voraussetzung für Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB) und für das vorzeitige Erlöschen (§ 356 Abs. 5 BGB).
Inhalt
- Wann hat der Kunde ein Widerrufsrecht beim Maklervertrag?
- Wie lange kann man einen Maklervertrag widerrufen?
- Was muss in der Widerrufsbelehrung für Makler stehen?
- Was ist das Muster-Widerrufsformular – und muss ich es mitschicken?
- Warum braucht der Makler die Einwilligung in den vorzeitigen Leistungsbeginn?
- Verliert der Makler die Provision ohne Widerrufsbelehrung?
- Wie läuft die Widerrufsbelehrung in der Praxis ab?
- Wie dokumentierst du Belehrung und Einwilligung richtig?
- Welche Fehler machen Makler bei der Widerrufsbelehrung?
Wann hat der Kunde ein Widerrufsrecht beim Maklervertrag?
| Situation | Widerrufsrecht? | Grundlage |
|---|---|---|
Wie lange kann man einen Maklervertrag widerrufen?
| Fall | Folge | Vorschrift |
|---|---|---|
Was muss in der Widerrufsbelehrung für Makler stehen?
Überschrift „Widerrufsbelehrung“ und das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Fristbeginn: Für Dienstleistungen lautet der Baustein „ab dem Tag des Vertragsabschlusses“. Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Maklers als Empfänger des Widerrufs. Hinweis, dass der Widerruf durch eindeutige Erklärung erfolgt (z. B. Brief oder E-Mail) und das beigefügte Muster-Widerrufsformular genutzt werden kann, aber nicht muss. Hinweis, dass die rechtzeitige Absendung zur Fristwahrung genügt. Folgen des Widerrufs: Rückzahlung erhaltener Zahlungen binnen 14 Tagen mit demselben Zahlungsmittel. Baustein für Dienstleistungen: Hat der Kunde verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. Falls angeboten: Hinweis auf ein Online-Widerrufsformular auf deiner Website (§ 356 Abs. 1 BGB) oder auf eine Widerrufsfunktion (§ 356a BGB).
Hinweis auf das vorzeitige Erlöschen
Widerrufsfunktion bei Online-Abschluss
Was ist das Muster-Widerrufsformular – und muss ich es mitschicken?
Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Maklers (fügst du selbst ein). Die vorformulierte Erklärung, dass der Verbraucher den Vertrag über die Erbringung der genannten Dienstleistung widerruft (Unzutreffendes wie „Kauf der folgenden Waren“ wird gestrichen). Felder für das Datum („bestellt am“), Name und Anschrift des Verbrauchers, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier) und Datum.
Warum braucht der Makler die Einwilligung in den vorzeitigen Leistungsbeginn?
Verliert der Makler die Provision ohne Widerrufsbelehrung?
Wie läuft die Widerrufsbelehrung in der Praxis ab?
Schritt 1: Anfrage geht ein
Der Interessent fragt per Portal, Website oder E-Mail nach dem Objekt. Du antwortest mit einer Kurzbeschreibung ohne Adresse und verweist auf den Maklervertrag. Schritt 2: Vertragsangebot mit Belehrung schicken
Per E-Mail oder Link: Provisionsvereinbarung, ausgefüllte Muster-Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular – alles in Textform, zum Speichern. Schritt 3: Zustimmung und Einwilligung einholen
Der Interessent bestätigt aktiv den Maklervertrag, verlangt ausdrücklich den Beginn vor Fristablauf und bestätigt seine Kenntnis, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung erlischt. Schritt 4: Vertrag bestätigen
Du schickst eine Bestätigung des Vertragsinhalts auf einem dauerhaften Datenträger, spätestens bevor du mit der Leistung beginnst (§ 312f Abs. 2 BGB). Schritt 5: Exposé senden
Erst jetzt erhält der Interessent Adresse und Exposé, also den eigentlichen Nachweis. Ohne Einwilligung wartest du die 14 Tage ab. Schritt 6: Alles ablegen
Belehrung, Formular, Einwilligung und Bestätigung mit Datum und Uhrzeit beim Kontakt und beim Objekt speichern.
Beim Eigentümer zu Hause
Wie dokumentierst du Belehrung und Einwilligung richtig?
die versendete Belehrung und das Formular in genau der Fassung, die der Kunde erhalten hat, den Versandweg mit Datum und Uhrzeit, etwa die gesendete E-Mail oder das Protokoll des Unterschriftslinks, die Zustimmung zum Maklervertrag und die getrennte Einwilligung mit Kenntnisbestätigung, die Vertragsbestätigung nach § 312f BGB, bei Widerruf: Eingang, Antwort und – wenn du ein Online-Formular oder eine Widerrufsfunktion anbietest – die Eingangsbestätigung.
Welche Fehler machen Makler bei der Widerrufsbelehrung?
Belehrung nur im Kleingedruckten des Exposés oder in den AGB, nicht als eigene, vollständige Information in Textform. Muster-Widerrufsformular fehlt. Fristbeginn falsch: Baustein für Warenkäufe („Besitz der Waren“) statt „Tag des Vertragsabschlusses“. Kontaktdaten fehlen oder sind unvollständig, etwa ohne E-Mail-Adresse. Das Muster wurde umformuliert oder gekürzt – damit entfällt die Schutzwirkung nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB. Einwilligung in den vorzeitigen Beginn fehlt, ist vorangekreuzt oder mit der Belehrungsbestätigung vermischt. Bei Verträgen in der Wohnung des Eigentümers: Belehrung nur gezeigt, aber nicht ausgehändigt.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen, Stand 14.10.2026, und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an einen Rechtsanwalt oder deine Kammer.
Häufige Fragen
Wie lange kann man einen Maklervertrag widerrufen?
Verliert der Makler die Provision ohne Widerrufsbelehrung?
Brauche ich eine Widerrufsbelehrung, wenn der Maklervertrag im Büro unterschrieben wird?
Gilt das Widerrufsrecht auch für den Verkäufer?
Wo finde ich ein Muster für die Widerrufsbelehrung als Makler?
Was bedeutet Einwilligung in den vorzeitigen Leistungsbeginn?
Wie widerruft man einen Maklervertrag?
Quellen
- § 13 BGB – Verbraucher
- § 312b BGB – Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
- § 312c BGB – Fernabsatzverträge
- § 312f BGB – Abschriften und Bestätigungen
- § 312g BGB – Widerrufsrecht
- § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- § 356 BGB – Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
- § 356a BGB – Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen
- § 357 BGB – Rechtsfolgen des Widerrufs
- § 357a BGB – Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs
- § 361 BGB – Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
- Art. 246a § 1 EGBGB – Informationspflichten
- Art. 246a § 4 EGBGB – Formale Anforderungen
- Anlage 1 zum EGBGB – Muster für die Widerrufsbelehrung
- Anlage 2 zum EGBGB – Muster für das Widerrufsformular
- BGH, Urteile vom 7. Juli 2016 – I ZR 30/15 und I ZR 68/15 (Pressemitteilung 114/2016)
- BGH, Urteil vom 26. November 2020 – I ZR 169/19 (Leitsätze und Volltext)