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Maklervertrag: Was Immobilienmakler bei Form, Provision und Laufzeit beachten müssen

Arten, Zustandekommen, Textform, Provisionsteilung und Kündigung – mit den Paragrafen des BGB und den Fehlern, die Makler am häufigsten die Provision kosten.

MaklerEngine-RedaktionAktualisiert am 14 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

Ein Maklervertrag verpflichtet den Kunden, eine Provision zu zahlen, wenn durch den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag zustande kommt (§ 652 BGB). Geht es um den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, muss der Maklervertrag in Textform geschlossen werden (§ 656a BGB); ist der Käufer Verbraucher, gelten zusätzlich die Regeln zur Provisionsteilung (§§ 656c, 656d BGB). Für Makler entscheidend sind außerdem die Wahl der Auftragsart, eine klare Laufzeit und eine korrekte Widerrufsbelehrung, wenn der Vertrag per E-Mail oder beim Kunden zu Hause zustande kommt.

  • Provision gibt es nur bei Erfolg: wirksamer Hauptvertrag, der auf Nachweis oder Vermittlung des Maklers beruht (§ 652 Abs. 1 BGB).
  • Für Wohnungen und Einfamilienhäuser ist Textform Pflicht (§ 656a BGB) – eine E-Mail genügt, ein Handschlag nicht.
  • Ist der Käufer Verbraucher, darf der Makler von beiden Seiten nur gleich viel verlangen; beauftragt nur eine Seite, kann höchstens die Hälfte weitergegeben werden (§§ 656c, 656d BGB).
  • Ein Alleinauftrag mit sechs Monaten Laufzeit ist laut BGH auch in Formularverträgen regelmäßig angemessen (Urteil vom 28. Mai 2020, I ZR 40/19).
  • Aufwendungsersatz gibt es nur, wenn er vereinbart ist (§ 652 Abs. 2 BGB); Reservierungsgebühren in AGB sind unwirksam (BGH, I ZR 113/22).
  • Schließt du den Vertrag per E-Mail, Telefon oder in der Wohnung eines Verbrauchers, hat der Kunde ein Widerrufsrecht – ohne Belehrung droht der Verlust der Provision.
Inhalt
  1. Was ist ein Maklervertrag nach dem BGB?
  2. Welche Arten von Maklerverträgen gibt es?
  3. Muss ein Maklervertrag schriftlich sein?
  4. Wie kommt ein Maklervertrag mit Kaufinteressenten zustande?
  5. Wer zahlt die Provision? Die Teilung nach §§ 656c und 656d BGB
  6. Wann entsteht der Provisionsanspruch?
  7. Wie lange läuft ein Maklervertrag – und wie kündigt man ihn?
  8. Welche Pflichten hat der Makler aus dem Maklervertrag?
  9. Was gehört in einen Maklervertrag? Bausteine statt Muster zum Kopieren
  10. Welche Fehler kosten Makler die Provision?

Was ist ein Maklervertrag nach dem BGB?

Der Maklervertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 652 bis 656d geregelt. Kern ist § 652 Abs. 1 BGB: Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Maklerlohn verspricht, muss nur zahlen, wenn der Vertrag infolge dieser Tätigkeit zustande kommt. Der Maklervertrag ist damit ein reiner Erfolgsvertrag: Arbeit allein begründet keinen Anspruch.

Beim Nachweis benennt der Makler ein konkretes Objekt samt abschlussbereitem Vertragspartner; bei der Vermittlung wirkt er zusätzlich aktiv auf den Abschluss hin. Nach § 653 BGB kann ein Maklerlohn zwar auch stillschweigend vereinbart sein – verlassen solltest du dich darauf nie. Eine klare Provisionsabrede vermeidet Streit über Höhe und Fälligkeit.

Beim einfachen Maklervertrag ist der Kunde frei: Er muss nicht verkaufen, darf weitere Makler beauftragen und selbst einen Käufer suchen. Der Makler muss seinerseits nicht tätig werden. Diese Freiheit schränkt erst ein Alleinauftrag ein.

Welche Arten von Maklerverträgen gibt es?

Im Immobilienverkauf unterscheidet man drei Auftragsarten. Sie unterscheiden sich darin, wie stark der Eigentümer gebunden ist und ob der Makler tätig werden muss. Für die Provision gilt bei allen dasselbe Erfolgsprinzip aus § 652 BGB.

Den einfachen Alleinauftrag hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich gebilligt: Er kann auch mit vorformulierten Vertragsbedingungen geschlossen werden, eine Bindung von sechs Monaten ist für Immobilienmakler regelmäßig angemessen, und eine automatische Verlängerung um jeweils drei Monate mit vierwöchiger Kündigungsfrist benachteiligt den Kunden grundsätzlich nicht unangemessen (BGH, Urteil vom 28. Mai 2020, I ZR 40/19). Im entschiedenen Fall verlor die Maklerin trotzdem, weil die Kündigungsfrist nur in einer Anlage stand, auf die der Vertrag nicht wirksam verwies (§ 305 Abs. 2 BGB).

Der qualifizierte Alleinauftrag geht weiter: Der Eigentümer verpflichtet sich zusätzlich, nicht selbst zu verkaufen oder alle Interessenten an den Makler zu verweisen (Verweisungs- bzw. Hinzuziehungsklausel). Solche Pflichten weichen vom gesetzlichen Leitbild des Maklervertrags ab. Sie sollten deshalb einzeln mit dem Eigentümer ausgehandelt und nicht als vorformulierte Klausel untergeschoben werden, weil sie sonst an der AGB-Kontrolle nach § 307 BGB scheitern können.

Auftragsarten im Vergleich
Einfacher MaklerauftragAlleinauftragQualifizierter Alleinauftrag
Weitere Makler erlaubt?JaNeinNein
Eigenverkauf durch Eigentümer?Ja, provisionsfreiJa, provisionsfreiNein bzw. nur über den Makler
Pflicht des Maklers zur TätigkeitNeinJaJa
Typische LaufzeitUnbefristet, jederzeit kündbarBefristet, meist sechs MonateBefristet, einzeln vereinbart
Per Formularvertrag möglich?JaJa (BGH, I ZR 40/19)Nur mit einzeln ausgehandelten Klauseln ratsam

Muss ein Maklervertrag schriftlich sein?

Schriftform im Sinne einer eigenhändigen Unterschrift verlangt das Gesetz nicht. Aber: Seit dem 23. Dezember 2020 muss ein Maklervertrag, der den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus zum Gegenstand hat, in Textform geschlossen werden (§ 656a BGB). Für Rechtsverhältnisse, die vorher entstanden sind, gilt das alte Recht weiter (Art. 229 § 53 EGBGB).

Textform bedeutet nach § 126b BGB: eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger. Das kann eine E-Mail, ein PDF, ein Brief oder ein am Tablet unterschriebenes Dokument sein. Ein Telefonat, ein Handschlag oder ein Klick auf „Exposé anfordern“ ohne Erklärung in Textform genügen nicht. Ein formnichtiger Vertrag begründet keinen Provisionsanspruch.

Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien schreibt § 656a BGB keine Form vor. Trotzdem solltest du auch dort immer in Textform abschließen: Du musst im Streit beweisen, dass ein Maklervertrag mit Provisionsabrede besteht. Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt eigenes Recht: Der Vermittlungsvertrag bedarf ebenfalls der Textform, und vom Wohnungssuchenden darf der Makler nur in engen Ausnahmen eine Provision verlangen (§ 2 WoVermRG).

Unabhängig von der Form des Vertrags musst du dem Auftraggeber nach § 11 MaBV unmittelbar nach Annahme des Auftrags das Entgelt und die Vertragsdauer in Textform mitteilen. Steht beides sauber im Maklervertrag, ist diese Pflicht praktisch miterledigt.

Wie kommt ein Maklervertrag mit Kaufinteressenten zustande?

Mit Verkäufern schließt du den Maklervertrag meist bewusst bei der Akquise. Mit Käufern entsteht er dagegen oft nebenbei: Der Interessent fragt auf eine Anzeige hin per E-Mail nach dem Exposé, du schickst es mit Provisionshinweis, er bittet um eine Besichtigung. Der Bundesgerichtshof hat in solchen Fällen einen Maklervertrag angenommen, der allein über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde – mit der Folge, dass der Kunde ihn widerrufen konnte (BGH, Urteile vom 7. Juli 2016, I ZR 30/15 und I ZR 68/15).

Seit Einführung der Textform reicht das schlüssige Verhalten bei Wohnungen und Einfamilienhäusern nicht mehr aus. Du brauchst eine Vereinbarung in Textform, in der die Provision eindeutig genannt ist. Bewährt hat sich, das Exposé erst zu senden, wenn der Interessent den Maklervertrag samt Provisionsabrede in Textform bestätigt hat – und ihn dabei über sein Widerrufsrecht zu belehren.

Läuft der Kontakt mit einem Verbraucher nur per E-Mail, Telefon oder Portal, ist das in der Regel ein Fernabsatzvertrag mit 14 Tagen Widerrufsrecht – Details im Ratgeber Widerrufsbelehrung für Makler.

Wer zahlt die Provision? Die Teilung nach §§ 656c und 656d BGB

Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern feste Regeln zur Verteilung der Maklerkosten – allerdings nur, wenn der Käufer Verbraucher ist (§ 656b BGB). Kauft eine GmbH oder ein gewerblicher Investor, gelten §§ 656c und 656d nicht; die Textform nach § 656a BGB bleibt aber Pflicht.

Lässt du dir von beiden Parteien eine Provision versprechen (Doppeltätigkeit), müssen sich beide in gleicher Höhe verpflichten (§ 656c BGB). Bist du für eine Seite unentgeltlich tätig, kannst du auch von der anderen nichts verlangen. Ein Nachlass für eine Seite wirkt automatisch auch für die andere. Ein Maklervertrag, der davon abweicht, ist unwirksam – du verlierst die Provision dann ganz.

Hat nur eine Partei – meist der Verkäufer – einen Maklervertrag mit dir, kann sie die Provision nur teilweise an den Käufer weitergeben: Die Vereinbarung ist nur wirksam, wenn die beauftragende Partei mindestens in gleicher Höhe zahlungspflichtig bleibt. Der Anteil des Käufers wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil gezahlt hat und dies nachgewiesen ist (§ 656d BGB).

Provisionsmodelle bei Wohnung oder Einfamilienhaus (Käufer ist Verbraucher)
ModellZulässig?Worauf achten
Doppeltätigkeit, beide zahlen gleich vielJaGleiche Höhe in beiden Verträgen; Rabatt für eine Seite gilt für beide (§ 656c BGB)
Doppeltätigkeit, Käufer zahlt mehrNeinMaklervertrag unwirksam (§ 656c Abs. 2 BGB)
Nur Verkäufer beauftragt, Käufer übernimmt bis zur HälfteJaFälligkeit beim Käufer erst nach Zahlung und Nachweis des Verkäufers (§ 656d BGB)
Nur Verkäufer beauftragt, Käufer übernimmt allesNeinWeitergabe über die Hälfte ist unwirksam
Innenprovision (nur Verkäufer zahlt)JaKeine Teilungsregel betroffen

Wann entsteht der Provisionsanspruch?

Damit der Anspruch aus § 652 BGB entsteht, müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen. Fehlt eine davon, gibt es keine Provision – egal wie viel Arbeit im Auftrag steckt.

  • Wirksamer Maklervertrag mit Provisionsabrede, bei Wohnung und Einfamilienhaus in Textform.
  • Maklerleistung: ein Nachweis oder eine Vermittlung, wie im Vertrag versprochen.
  • Wirksamer Hauptvertrag: der notarielle Kaufvertrag. Ist er aufschiebend bedingt, kann die Provision erst mit Eintritt der Bedingung verlangt werden (§ 652 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • Kausalität: Der Kaufvertrag muss auf deiner Tätigkeit beruhen. Kannte der Käufer das Objekt schon vorher, fehlt es beim Nachweis daran.
  • Inhaltliche Übereinstimmung: Der geschlossene Vertrag muss wirtschaftlich dem entsprechen, für den du beauftragt warst. Weicht etwa der Kaufgegenstand deutlich ab, kann der Anspruch entfallen.
  • Keine Treuepflichtverletzung: Bist du vertragswidrig auch für die andere Seite tätig, sind Lohn und Aufwendungsersatz ausgeschlossen (§ 654 BGB).

Aufwendungsersatz und Reservierungsgebühren

Aufwendungen wie Inseratskosten, Fotos oder Fahrten musst du nur erstattet bekommen, wenn es vereinbart ist – dann auch, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt (§ 652 Abs. 2 BGB). Vereinbare in Formularverträgen nur nachweisbare, konkrete Kosten. Pauschalen, die in Wahrheit eine Vergütung ohne Erfolg sind, widersprechen dem Leitbild des Maklervertrags.

Genau so hat der BGH Reservierungsgebühren bewertet: Muss der Kunde laut vorformulierten Bedingungen eine Gebühr zahlen, die nie zurückerstattet wird, ohne dass er nennenswerte Vorteile erhält, ist das unwirksam – auch wenn die Reservierung in einem eigenen Dokument nach dem Maklervertrag vereinbart wird (BGH, Urteil vom 20. April 2023, I ZR 113/22).

Wie lange läuft ein Maklervertrag – und wie kündigt man ihn?

Das Gesetz schreibt keine Laufzeit vor. Der einfache Maklervertrag ist meist unbefristet und jederzeit beendbar. Beim Alleinauftrag ist eine Befristung üblich; sechs Monate hält der BGH regelmäßig für angemessen (I ZR 40/19).

Vorsicht bei automatischen Verlängerungen gegenüber Verbrauchern: Seit März 2022 erlaubt § 309 Nr. 9 BGB bei Verträgen über die regelmäßige Erbringung von Dienstleistungen eine stillschweigende Verlängerung in AGB nur noch auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. Ob ein Makleralleinauftrag darunter fällt, ist nicht abschließend geklärt; das BGH-Urteil von 2020 betraf noch die alte Fassung. Auf der sicheren Seite bist du mit einer festen Erstlaufzeit und einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit, die monatlich kündbar ist.

Zur Kündigung: Ein befristeter Alleinauftrag endet mit Ablauf der Laufzeit oder durch ordentliche Kündigung zum vereinbarten Termin. Vorher ist nur eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich, etwa wenn der Makler trotz Tätigkeitspflicht über Wochen nichts unternimmt. Die Kündigung sollte in Textform erklärt werden, damit Zugang und Datum belegbar sind.

Entscheidend für Makler: Eine Kündigung lässt bereits erbrachte Leistungen nicht verschwinden. Hast du dem Käufer das Objekt vor Vertragsende nachgewiesen und kommt der Kaufvertrag später auf dieser Grundlage zustande, bleibt der Provisionsanspruch bestehen. Dokumentiere deshalb jeden Nachweis mit Datum und Empfänger.

Welche Pflichten hat der Makler aus dem Maklervertrag?

Auch wenn der Makler beim einfachen Auftrag nicht tätig werden muss: Sobald er tätig wird, schuldet er seinem Auftraggeber Interessenwahrung und Aufklärung. Beim Alleinauftrag kommt die Pflicht hinzu, sich aktiv um einen Käufer zu bemühen.

  • Tätigkeitspflicht beim Alleinauftrag: Vermarktung, Exposé, Inserate, Besichtigungen – nachvollziehbar dokumentiert.
  • Interessenwahrung und Treue: keine heimliche Doppeltätigkeit gegen den Vertrag (§ 654 BGB), keine Weitergabe vertraulicher Informationen an die Gegenseite.
  • Aufklärung: Was du über das Objekt oder die Gegenseite weißt und für die Entscheidung wichtig ist, musst du weitergeben; Angaben aus dem Exposé müssen stimmen.
  • Informationspflichten nach MaBV: Entgelt und Vertragsdauer in Textform direkt nach Auftragsannahme (§ 11 MaBV), dazu Aufzeichnungen über Auftrag und Objekt.
  • Geldwäscheprüfung: Als Immobilienmakler musst du die Parteien des Kaufvertrags identifizieren, sobald ein ernsthaftes Kaufinteresse besteht und die Parteien hinreichend bestimmt sind (§ 11 Abs. 2 GwG).
  • Widerrufsbelehrung, wenn der Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb deiner Geschäftsräume oder im Fernabsatz zustande kommt (§ 312g BGB).

Was gehört in einen Maklervertrag? Bausteine statt Muster zum Kopieren

Wer nach „Maklervertrag Muster“ oder „Maklervertrag Vorlage“ sucht, findet viele Texte. Ein ungeprüft kopiertes Muster passt aber selten: Objektart, Verbraucherstatus des Käufers, Provisionsmodell und Abschlussweg entscheiden, welche Klauseln wirksam sind. Statt eines Vertragstexts findest du hier die Bausteine, die nicht fehlen sollten. Lass deine Vorlage anwaltlich prüfen und halte sie aktuell.

  • Vertragsparteien mit vollständigen Namen und Anschriften; bei Eigentümergemeinschaften alle Eigentümer.
  • Objekt mit Adresse, Grundbuchangaben und Objektart (Wohnung, Einfamilienhaus, sonstige Immobilie).
  • Auftragsart: einfacher Auftrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag – mit klar beschriebenen Pflichten beider Seiten.
  • Leistung: Nachweis und/oder Vermittlung.
  • Provision: Höhe in Prozent vom Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer, Fälligkeit (Abschluss des notariellen Kaufvertrags), Hinweis auf Teilung nach §§ 656c, 656d BGB, falls der Käufer einen Anteil trägt.
  • Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist direkt im Vertragstext, nicht nur in einer Anlage.
  • Aufwendungsersatz nur, wenn gewollt, mit konkret benannten Kosten.
  • Angebotspreis und Vermarktungsweg (Portale, eigene Website, Exposé, Besichtigungen).
  • Vollmachten, etwa für Grundbuchauszug, Bauakte oder Einsicht beim Verwalter.
  • Datenschutzhinweise und Einwilligungen, soweit nötig.
  • Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und Einwilligung in den vorzeitigen Leistungsbeginn, wenn ein Widerrufsrecht besteht.
  • Unterschrift oder Erklärung beider Seiten in Textform, mit Datum.

Welche Fehler kosten Makler die Provision?

Die meisten Provisionsstreitigkeiten entscheiden sich Wochen vor dem Notartermin – bei der Frage, ob überhaupt ein wirksamer Maklervertrag besteht. Diese Fehler sind besonders häufig:

  • Exposé mit Provisionshinweis verschickt, aber keine Vereinbarung in Textform bei Wohnung oder Einfamilienhaus.
  • Widerrufsbelehrung fehlt, ist unvollständig oder das Muster-Widerrufsformular wurde nicht mitgeschickt.
  • Von Käufer und Verkäufer unterschiedlich hohe Provisionen vereinbart oder dem Käufer mehr als die Hälfte übertragen.
  • Kündigungsfrist oder Verlängerung nur in Anlagen oder AGB versteckt, auf die der Vertrag nicht ausdrücklich verweist.
  • Reservierungsgebühr ohne Rückzahlung oder Aufwandspauschale ohne konkreten Aufwand in Formularverträgen.
  • Nachweis nicht dokumentiert – später lässt sich nicht belegen, wer dem Käufer das Objekt zuerst genannt hat.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen, Stand 14.10.2026, und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an einen Rechtsanwalt oder deine Kammer.

Häufige Fragen

Muss ein Maklervertrag schriftlich sein?

Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht vorgeschrieben. Geht es um den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, muss der Maklervertrag aber in Textform geschlossen werden (§ 656a BGB) – zum Beispiel per E-Mail, PDF oder am Tablet unterschrieben. Für andere Immobilien ist keine Form vorgeschrieben, Textform ist aber zum Nachweis dringend zu empfehlen.

Was ist der Unterschied zwischen Alleinauftrag und qualifiziertem Alleinauftrag?

Beim Alleinauftrag darf der Eigentümer keinen weiteren Makler beauftragen, aber selbst provisionsfrei verkaufen; der Makler muss dafür aktiv tätig werden. Beim qualifizierten Alleinauftrag verzichtet der Eigentümer zusätzlich auf den Eigenverkauf oder muss alle Interessenten an den Makler verweisen. Diese zusätzlichen Pflichten sollten einzeln ausgehandelt werden, weil sie als vorformulierte Klausel unwirksam sein können.

Wie lange darf ein Makleralleinauftrag laufen?

Das Gesetz nennt keine Höchstdauer. Der Bundesgerichtshof hält eine Bindung von sechs Monaten für Immobilienmakler regelmäßig für angemessen, auch in Formularverträgen (Urteil vom 28. Mai 2020, I ZR 40/19). Automatische Verlängerungen gegenüber Verbrauchern solltest du seit der Änderung von § 309 Nr. 9 BGB vorsichtig gestalten, etwa als monatlich kündbare Verlängerung auf unbestimmte Zeit.

Kann man einen Maklervertrag kündigen?

Ein einfacher, unbefristeter Maklervertrag kann jederzeit beendet werden. Ein befristeter Alleinauftrag endet mit Ablauf der Laufzeit oder zum vereinbarten Kündigungstermin; vorher nur aus wichtigem Grund. Hat der Makler schon vor der Kündigung einen Käufer nachgewiesen und kommt der Kauf darauf beruhend zustande, bleibt die Provision trotzdem geschuldet.

Darf der Makler von Käufer und Verkäufer Provision verlangen?

Ja, wenn er für beide tätig sein darf. Ist der Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses Verbraucher, müssen beide Seiten aber gleich viel zahlen (§ 656c BGB). Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, darf er höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben, und der Käuferanteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer gezahlt hat (§ 656d BGB).

Wann muss die Maklerprovision gezahlt werden?

Die Provision entsteht, sobald der Hauptvertrag – beim Immobilienkauf der notarielle Kaufvertrag – wirksam geschlossen ist und auf der Tätigkeit des Maklers beruht (§ 652 BGB). Ist der Kaufvertrag aufschiebend bedingt, kann die Provision erst mit Eintritt der Bedingung verlangt werden. Bei der Teilung nach § 656d BGB wird der Käuferanteil erst nach Zahlung und Nachweis des Verkäufers fällig.

Kann ein Maklervertrag widerrufen werden?

Ja, wenn der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich per E-Mail, Telefon oder Internet geschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt erst mit einer ordnungsgemäßen Belehrung; ohne Belehrung erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen. Ein wirksamer Widerruf kann den Provisionsanspruch vollständig entfallen lassen.

Gibt es einen kostenlosen Maklervertrag als Muster?

Muster gibt es von Verbänden und im Internet. Ob ein Muster passt, hängt aber von Objektart, Provisionsmodell, Auftragsart und Abschlussweg ab. Nutze ein Muster höchstens als Ausgangspunkt, prüfe es anhand der Bausteine in diesem Artikel und lass deine endgültige Vorlage anwaltlich prüfen.

Quellen

  1. § 652 BGB – Entstehung des Lohnanspruchs
  2. § 653 BGB – Maklerlohn
  3. § 654 BGB – Verwirkung des Lohnanspruchs
  4. § 656a BGB – Textform
  5. § 656b BGB – Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
  6. § 656c BGB – Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
  7. § 656d BGB – Vereinbarungen über die Maklerkosten
  8. § 126b BGB – Textform
  9. § 307 BGB – Inhaltskontrolle
  10. § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
  11. § 312g BGB – Widerrufsrecht
  12. Art. 229 § 53 EGBGB – Übergangsvorschrift zum Gesetz über die Maklerkosten
  13. § 2 Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung
  14. § 11 MaBV – Informationspflicht und Werbung
  15. § 11 GwG – Identifizierung
  16. BGH, Urteil vom 28. Mai 2020 – I ZR 40/19 (Pressemitteilung 068/2020)
  17. BGH, Urteil vom 20. April 2023 – I ZR 113/22 (Pressemitteilung 070/2023)
  18. BGH, Urteile vom 7. Juli 2016 – I ZR 30/15 und I ZR 68/15 (Pressemitteilung 114/2016)

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